Gesetzeslage, Risiken & Kosten
Ungeplant schwanger? Das solltest du vor einem Abbruch wissen
- Veröffentlicht: 14.11.2023
- 09:52 Uhr
- Alena Brandt
Schwangerschaftsabbrüche betreffen in Deutschland jedes Jahr tausende Frauen. Bis zu welcher Woche ist eine Abtreibung erlaubt und unter welchen Voraussetzungen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier. Inklusive Infos zur Gesetzeslage, zum Paragraf 218 und mit welchen Methoden eine ungewollte Schwangerschaft beendet werden kann.
Was gilt als Schwangerschaftsabbruch?
Ein positiver Schwangerschaftstest ist nicht für alle ein Glück. Manche Schwangerschaften kommen in ungünstigen Lebensumständen zustande, die Verhütung hat versagt oder sie sind sogar mit Gewalt verbunden. Ungewollt schwanger, was nun? Die Frage beschäftigt tausende Frauen und Mädchen jährlich. Es besteht die Möglichkeit, eine Schwangerschaft gezielt frühzeitig zu beenden: Dann spricht man von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung. Damit verbunden ist eine schwere Entscheidung, die persönliche, ethische und rechtliche Fragestellungen betrifft. Darum ist es wichtig, die Fakten zum Thema gut zu kennen und sich beraten zu lassen.
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Statistik: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Folgende Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) im September 2023.
- 70 Prozent der Frauen, die 2023 bisher eine Schwangerschaft abbrachen, waren zwischen 18 und 34 Jahren.
- Drei Prozent der Frauen waren jünger als 18 Jahre.
- 96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung durchgeführt (mehr dazu weiter unten)
- Die jährliche Anzahl an Abtreibungen liegt seit Jahren in Deutschland bei rund 100.000. Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Rate eher gering.
Die Rechtslage bei ungewollten Schwangerschaften
Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar - dennoch finden jährlich tausende Abtreibungen statt. Wie kann das sein? In manchen Ländern sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sehr strikt. In Deutschland wird ein Mittelweg praktiziert.
Der Paragraf 218
Bestimmt hast du schon vom Paragraf 218 im Deutschen Strafgesetzbuch gehört. Er ist auch als "Abtreibungsparagraf" bekannt. Dieser Paragraf 218 taucht immer wieder bei Diskussionen rund um das Recht auf Abtreibung auf. Er besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch verboten ist. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche bleibt eine Abtreibung nur in Ausnahmen straffrei. Folgende Punkte gelten beispielsweise als Ausnahmen:
- Der Nachweis einer Pflichtberatung an einer anerkannten Stelle wie einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Die Beratung soll eine umfassende Information sicherstellen. Schwangere erhalten Infos zum Abbruch und zur möglichen Unterstützung, wenn sie das Kind doch bekommen wollen. Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden. Voraussetzung für eine Bescheinigung ist, dass die Schwangere selbst den Abbruch verlangt. Die Schwangere muss die Beratungsbescheinigung dem medizinischen Fachpersonal vorlegen, das den Abbruch vornimmt. Es darf nicht die Ärztin oder der Arzt die Beratung vornehmen, die oder der auch den Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch vornimmt.
- Medizinische Gründe: Etwa, wenn Frauen durch eine Schwangerschaft in Lebensgefahr geraten.
- Kriminologische Gründe: Wenn Frauen beispielsweise nach einer Vergewaltigung oder einem anderen Sexualdelikt eine Schwangerschaft abbrechen wollen.
Ungewollte Schwangerschaft: Beratungsstelle finden
Egal, ob zu jung, zu alt, ungewollt oder gewollt: Schwangere Frauen und Mädchen haben ein Recht auf kostenlose Beratung. Diese kann auch anonym erfolgen. Wichtig: Für den Nachweis der Pflichtberatung musst du eine staatlich anerkannte Stelle aufsuchen. Entsprechende Stellen in deiner Nähe findest du etwa über das Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier kannst du in einem Suchfeld deinen Wohnort eingeben und Beratungsstellen finden. Übrigens: Die Beratung erfolgt ergebnisoffen. Sie dient vor allem als Entscheidungshilfe.
Bis wann ist eine Abtreibung möglich?
Vom Tag der Empfängnis an dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Manche rechnen auch vom ersten Tag der letzten Monatsblutung, hier dürfen nicht mehr als 14 Wochen vergangen sein. Das gilt für Schwangere, die sich nach einer Pflichtberatung zur Abtreibung entscheiden oder aus kriminologischen Gründen einen Abbruch wollen. Aus medizinischen Gründen können Schwangerschaften auch nach etwas längerer Zeit abgebrochen werden.
So funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch
Es gibt medikamentöse und operative Methoden, ungewollte Schwangerschaften zu beenden. Die meisten Eingriffe erfolgen ambulant in Arztpraxen, Krankenhäusern, Kliniken oder OP-Zentren. Welche Methode sich empfiehlt, hängt vom Einzelfall und auch von der Dauer der Schwangerschaft ab.
Operativer Eingriff: die Absaugmethode
Diese Methode wird operativ unter Vollnarkose oder Teilnarkose durchgeführt. Fachleute leiten dabei ein Röhrchen in die Gebärmutterhöhle, das den Embryo und die Gebärmutterschleimhaut einsaugt. Die Absaugung wird auch Vakuumaspiration genannt. Der Eingriff selbst dauert nur rund 15 Minuten und ist meistens ambulant: Die Frauen können danach wieder nach Hause. Wehenartige Schmerzen und Blutungen können nach der Absaugung auftreten. Rund die Hälfte aller ungewollten Schwangerschaften werden mit dieser Methode beendet, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen.
Es gibt auch die Möglichkeit der Ausschabung mit einem Schabinstrument. Diese Methode wenden Ärzt:innen heute aber nicht mehr oft an, aufgrund der möglichen Komplikationen. Es kann aber auch sein, dass nach einer Absaugung noch Gewebe aus der Gebärmutter entfernt werden muss - und eine Ausschabung erfolgt.
Medikamentöse Methode
Auch mit Tabletten (nicht frei verkäuflich) lassen sich Schwangerschaften vorzeitig beenden. Die Medikamente lösen periodenartige Blutungen und vorzeitige Wehen aus. Diese Methode wenden Fachleute aber nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche an. Dabei rechnen sie nach dem ersten Tag deiner letzten Periode. Nebenwirkungen sind auch bei dieser Methode möglich.
So viel kostet eine Abtreibung
Wenn du aus medizinischen oder kriminologischen Gründen eine Schwangerschaft abbrichst, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Auch Frauen mit wenig Einkommen in sozial bedürftiger Situation erhalten teils finanzielle Unterstützung.
Grundsätzlich müssen Frauen selbst aufkommen für den Schwangerschaftsabbruch. Die Kosten variieren zwischen rund 300 und 700 Euro. Die medikamentöse Abtreibung ist die günstigere Methode und kostet rund 300 Euro. Nach einer Pflichtberatung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar nicht die Kosten für den Eingriff des Abbruchs. Aber sie kommt für die Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung auf.
Wie sind die Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit?
Viele Frauen fragen sich, ob sie trotz Abtreibung noch Kinder bekommen können. Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich sind Frauen auch nach einer Abtreibung noch fruchtbar. Die Komplikationsrate bei Schwangerschaftsabbrüchen ist gering. Damit die Fruchtbarkeit erhalten bleibt, muss der Eingriff medizinisch korrekt verlaufen - sonst sind Spätfolgen möglich.