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Was passiert, wenn der Mann beim Sex ohne Einverständnis der Frau das Kondom abzieht?

Ist Stealthing eine Straftat?

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© oneinchpunch - Fotolia

Wenn der Mann beim Sex ohne Wissen und Einverständniserklärung der Frau das Kondom abzieht, wird das "Stealthing" genannt. Stealthing kann nicht nur zu Geschlechtskrankheiten, sondern auch zu ungewollten Schwangerschaften führen und trotzdem kommt es häufiger vor, als wir es uns wünschen würden. Trotz der weitreichenden Risiken und Folgen gibt es keine vernünftige Gesetzeslage zu diesem Thema. Warum Stealthing als eine Straftat behandelt werden sollte, verrät euch Paula.

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Kürzlich schrieb mir eine Frau auf Instagram, ob ich schon mal etwas über Stealthing gemacht habe. Habe ich nicht. Ich bin selber verwundert darüber und entschuldige mich hiermit. Stealthing ist, wenn der Mann beim Sex ohne Einverständnis und Wissen der Frau das Kondom abzieht. Man sollte denken, dass es nur Einzelfälle sind, in denen das passiert, denn wer ist schon so idiotisch und riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch noch eine Schwangerschaft. Leider ist das wie immer zu kurz gedacht, denn offenbar sind ein paar Typen wirklich zu allem bereit.

Stealthing in der Legislative 

Die Sache ist nicht nur unappetitlich, sondern ein absoluter Missbrauch. Bislang gibt es keine vernünftige Gesetzeslage dafür oder vielmehr dagegen, und darum sind die Gerichtsurteile in dieser Sache auch extrem uneins. Vor dem Amtsgericht Kiel wurde im November ein Angeklagter mit dem Argument freigesprochen worden, dass die Frau grundsätzlich mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen sei. Und da es keinen „Raum für die Strafbarkeit eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs“ gebe, sei kein Urteil zu fällen, denn so sei der Mann auch zu bestrafen, wenn er im umgekehrten falle ein Kondom anziehe, obwohl keines ausgemacht worden sei.

Gerichte können nur aufgrund existierender Gesetze urteilen und so kann man dem Richter in diesem Fall nicht mal einen Vorwurf machen, er hat schlicht keine juristische Handhabe. Es muss also möglichst schnell ein vernünftiger Gesetzentwurf her, der nicht nur den Übergriff, sondern auch die möglichen Konsequenzen der Tat berücksichtigt. Im schlimmsten Fall droht ja eine Ansteckung mit Krankheiten, Herpes, HiV, Syphilis, Tripper, um nur ein paar zu nennen. Ich bin keine Juristin, aber das klingt für mich nach versuchter schwerer Körperverletzung und darauf stehen sechs Monate bis zehn Jahre Haft.

Im Fall eines Freiers, der beim Besuch bei einer Prostituierten heimlich das Kondom abgezogen hatte, argumentierte die Staatsanwaltschaft Lübeck, Stealthing sei einer Vergewaltigung gleichzusetzen.

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Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe vor 

Im Strafgesetzbuch steht unter § 177, Absatz 1: Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Gegen den erkennbaren Willen – das bedeutet für mich auch: ein Kondom abzuziehen, obwohl die Benutzung des selbigen vereinbart war. Stealthing ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt und sollte auch so behandelt werden.

Alles Liebe,
Paula

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  • 02.03.2023
  • 09:44 Uhr